§ 1 BehAppMstrV

Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.