Anlage 2 BEHV
(zu § 12 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3038)
- 1.
- Name, bei natürlichen Personen zudem Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers,
- 2.
- Registrierungsnummer des Kontoinhabers, soweit der Antragsteller im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen ist,
- 3.
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Antragstellers bei natürlichen Personen,
- 4.
- Art, Gültigkeit und Nummer des Ausweisdokuments bei natürlichen Personen,
- 5.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, soweit vorhanden,
- 6.
- Geschäftszweck bei juristischen Personen oder Personengesellschaften,
- 7.
- zuständiges Hauptzollamt, soweit vorhanden,
- 8.
- Unternehmensnummer und Registrierkennzeichen bei dem zuständigen Hauptzollamt, soweit vorhanden, und
- 9.
- Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen des Antragstellers.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.