(Fundstelle: BGBl. I 1979, 841 - 848;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse: |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungsjahr | zeitliche Richtwerte in Wochen |
1 | 2 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 | - a)
einschlägige Arbeitsschutzvorschriften für den Bergbau in Gesetzen und Verordnungen beachten - b)
Aufgaben und Organisation der betrieblichen Dienste nennen, die sich besonders mit Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz befassen - c)
einschlägige Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten - d)
persönliche Arbeitsschutzausrüstung nennen und verwenden - e)
Unfallquellen und unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten beschreiben und Möglichkeiten zur Vermeidung von Unfällen nennen - f)
die Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben und beachten - g)
Vorschriften über den Brand- und Explosionsschutz beachten - h)
Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
| x | x | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Kenntnisse der Betriebs- und Arbeitsorganisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | - a)
den organisatorischen Aufbau und die Funktion des Ausbildungsbetriebs beschreiben - b)
die Aufgaben des Über- und des Untertagebetriebs und ihr Zusammenwirken erklären - c)
Lohnberechnungen einfacher Art erklären
| x | x | |
3 | Lesen technischer Zeichnungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | - a)
Linienarten, Bemaßung, Toleranzen, Ansichten, Schnittdarstellungen, Oberflächenzeichen und Maßstäbe erklären - b)
Sinnbilder lesen - c)
technische Zeichnungen und markscheiderische Darstellungen lesen
| x | x | |
4 | Grundfertigkeiten der Metallbe- und -verarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | | | | 26 |
4.1 | Messen und Prüfen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) | - a)
den Aufbau von Prüf- und Meßzeugen und ihre Anwendung beschreiben sowie Prüf- und Meßzeuge auswählen - b)
Maßbezugslinien und Toleranzen erklären - c)
Flächen auf Ebenheit und Werkstücke auf Formgenauigkeit mit Lineal, Meßschieber, Winkel- und Radienschablonen prüfen - d)
Ursachen und Auswirkungen von Meßfehlern beschreiben - e)
Längen bis zu 0,1 mm Genauigkeit mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern für Außen-, Innen- und Tiefenmaße messen und prüfen - f)
Winkel mit Winkelmesser und Winkellehre bis zu einer Genauigkeit von einem Grad messen und prüfen - g)
Meß- und Prüfzeuge pflegen und lagern
| x | | |
4.2 | Anreißen, Körnen, Kennzeichnen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) | - a)
Arten und Anwendung von Anreiß- und Hilfswerkzeugen beschreiben - b)
Bohrungsmitten und Umrisse körnen - c)
Anreißfehler nennen sowie ihre Ursachen und Auswirkungen beschreiben - d)
Werkstücke funktionsgerecht kennzeichnen - e)
Maße von der Zeichnung durch Anreißen auf das Werkstück übertragen - f)
Bezugslinien, Bohrungsmitten, Umrisse, Schnitt- und Biegelinien nach Zeichnung unter Beachtung von Bearbeitungszugaben anreißen und Kontrollkörner einschlagen - g)
Anreißwerkzeuge und Körner schärfen
| x | | |
4.3 | Meißeln, Sägen, Feilen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c) | - a)
Arten und Anwendung von Meißeln, Sägeblättern und Feilen für verschiedene Werkstoffe beschreiben - b)
zerteilend meißeln - c)
Feilen nach Werkstoff, Werkstückform und Oberflächengüte auswählen - d)
Werkstück und Werkzeug spannen - e)
Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen von Hand sägen - f)
Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen auf Maß, eben, winklig und parallel bis zu einer Genauigkeit von einem Millimeter feilen - g)
Kanten entgraten
| x | | |
4.4 | Schneiden, Biegen und Richten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d) | - a)
Werkstücke mit Hebel- und Handblechscheren trennen - b)
Arten von Biegewerkzeugen und Hilfseinrichtungen nennen und anwenden - c)
Bleche und Profilteile, insbesondere Flachprofile im Schraubstock und mit Biegevorrichtungen, kalt biegen - d)
Arten von Richtwerkzeugen nennen und ihre Anwendung beschreiben - e)
Blechplatten, Rundstahl, Flachstahl und Winkelprofile kalt richten
| x | | |
4.5 | Bohren, Senken und Gewindeschneiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e) | - a)
Bohrer und Senker im Hinblick auf Form und Werkstoff des zu bearbeitenden Werkstücks auswählen - b)
unterschiedliche Werkstoffe mit Wendelbohrer und Senker bearbeiten - c)
Kühlschmierstoffe nennen und ihre Anwendung beschreiben - d)
Werkstück und Werkzeug spannen - e)
mit ortsfesten und handgeführten Bohrmaschinen bohren und senken - f)
Außen- und Innengewinde von Hand schneiden
| x | | |
4.6 | Fügen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe f) | - a)
Schrauben, Muttern, Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Scheiben und Sicherungselemente beschreiben - b)
Bolzen mit den dazugehörigen Sicherungselementen beschreiben - c)
gebräuchliche Werkzeuge beschreiben, insbesondere Schraubendreher, Schraubenschlüssel und Zangen - d)
Schrauben-, Schlauch- und Rohrverbindungen herstellen und sichern - e)
Gelenkverbindungen mit Bolzen herstellen - f)
lösbare Verbindungen sichern
| x | | |
5 | Bergmännische Grundfertigkeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | | | | 26 |
5.1 | Verarbeiten von Baustoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a) | - a)
Anwendung im Bergbau gebräuchlicher Baustoffe beschreiben - b)
einfache Schalungs- und Betonarbeiten ausführen - c)
einfache Mauerverbände herstellen
| x | | |
5.2 | Bearbeiten und Fügen von Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b) | - a)
Arten und Eigenschaften der im Bergbau gebräuchlichen Hölzer beschreiben und deren Verwendungsbereich erläutern - b)
Maße aus der Zeichnung entnehmen oder vor Ort aufnehmen, auf das Werkstück übertragen und anreißen - c)
sägen und behauen - d)
im Bergbau gebräuchliche Holzverbindungen herstellen
| x | | |
5.3 | Sichern und Herrichten des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c) | - a)
Maßnahmen gegen Stein- und Mineralfall und fallende Gegenstände ergreifen - b)
Maßnahmen gegen Ausgleiten und Abstürzen ergreifen
| x | | |
5.4 | Einbringen von Ausbau (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe d) | - a)
Aufgaben des Ausbaus beschreiben - b)
vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau erklären - c)
vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau einbringen
| x | | |
5.5 | Geben von Signalen und Erstatten von Meldungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e) | - a)
optische und akustische Signale erklären, geben und beachten - b)
Meldungen erstatten
| x | | |
5.6 | Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe f) | - a)
Aufgaben der Wetterführung nennen - b)
Einrichtungen der Wetterführung erklären - c)
Sonderbewetterungseinrichtungen einbauen und instandhalten
| x | | |
5.7 | Fördern und Transportieren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe g) | - a)
Material von Hand transportieren, umschlagen und lagern - b)
mit Fördermitteln fördern und transportieren - c)
Sicherheitsvorschriften beim Fördern und Transportieren beachten
| x | | |
5.8 | Handhaben von Grubensicherheitseinrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe h) | - a)
Explosions-, Brandschutz- und Staubbekämpfungseinrichtungen einbauen - b)
Feuerlöscheinrichtungen anwenden - c)
im Bergbau gebräuchliche Absperrungen errichten
| x | | |
6 | Maschinentechnische Grundfertigkeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | | | | 18 |
6.1 | Umgehen mit Hebezeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) | - a)
das Gewicht von Lasten abschätzen - b)
geeignete Anschlagpunkte, Anschlaggeschirre und Hebezeuge auswählen - c)
Lasten anschlagen, ziehen, heben und senken - d)
Hebezeuge pflegen - e)
Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Hebezeugen beachten
| | x | |
6.2 | Umgehen mit Fördermitteln (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b) | - a)
Aufbau und Wirkungsweise von Fördermitteln beschreiben - b)
Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Fördermitteln beachten - c)
Fördermittel montieren und demontieren
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6.3 | Umgehen mit Transporteinrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe c) | - a)
Aufbau und Wirkungsweise von Transporteinrichtungen beschreiben - b)
Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Transporteinrichtungen beachten - c)
Transporteinrichtungen montieren und demontieren
| | x | |
6.4 | Umgehen mit elektrischen Anlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d) | - a)
die Bedeutung der Kennfarben elektrischer Kabel und Leitungen erklären - b)
elektrische Betriebsmittel handhaben - c)
die elektrischen Betriebsmittel vor Beschädigungen durch äußere Einwirkungen schützen - d)
Beschädigungen an elektrischen Betriebsmitteln feststellen und melden - e)
Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit elektrischen Anlagen nennen und beachten
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II. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung: |
1 | Bohren in Mineral und Nebengestein (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) | - a)
den Arbeitsplatz insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden sichern - b)
Arbeitsschutzmittel bei der Bohr- und Sprengarbeit beschreiben und anwenden - c)
Bohrverfahren beschreiben und anwenden - d)
Bohrgezähe rüsten und Bohrbühne errichten - e)
Bohrlöcher ansetzen und nach Angabe bohren - f)
beim Vorbereiten der Sprengarbeit helfen - g)
die Sicherheitsvorschriften bei der Sprengarbeit beachten
| | x | 14 |
2 | Gewinnen, Lösen, Laden und Abfördern von Mineral und Nebengestein (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) | - a)
den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Sprengversager erkennen und melden - b)
Mineral und Nebengestein von Hand lösen und laden - c)
Mineral mit der Maschine lösen - d)
Mineral und Nebengestein mit der Maschine laden - e)
Signale erfassen, geben und beachten - f)
Mineral und Nebengestein mit Fördermitteln und Transportanlagen abfördern - g)
Fördermittel rücken, verlängern, verkürzen und warten
| | x | |
3 | Ausbauen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) | - a)
den Arbeitsplatz, insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden, sichern - b)
im Abbau den Ausbau einbringen und umsetzen - c)
im Abbau den Ausbau verstärken - d)
Pfeiler setzen - e)
Begleitdämme einbringen - f)
in Strecken den Ausbau einbringen - g)
Streckenausbau verstärken - h)
Arbeitsbühne errichten
| | x | 20 |
4 | Unterhalten von Grubenbauen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) | - a)
den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Baustelle durch Warnschilder kennzeichnen und durch Warnblinkleuchten absichern - b)
Arbeitsbühne errichten - c)
Stoß, Sohle und Firste nachreißen - d)
Vorpfändung einbringen - e)
Ausbau einbringen
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5 | Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e) | Einrichtungen der Wetterführung einbauen und warten | | x | |
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III. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Transport und Instandhaltung: |
1 | Transportieren (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) | - a)
Arbeitsplatz und Transportweg sichern - b)
Transportgut umschlagen und transportieren - c)
sperriges Gut von Hand und mit maschinellen Einrichtungen transportieren - d)
schwere Lasten transportieren - e)
Sicherheitsvorschriften für den Transport sperriger und schwerer Güter beachten - f)
Mängel und Schäden am Transportgut und Transportweg feststellen und melden
| | x | 17 |
2 | Montieren, Demontieren und Instandhalten von Transporteinrichtungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) | - a)
Transporteinrichtungen montieren und demontieren - b)
Transporteinrichtungen instandhalten - c)
Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Transporteinrichtungen beachten - d)
Mängel und Schäden an Transporteinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
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3 | Montieren, Demontieren und Instandhalten von Fördereinrichtungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) | - a)
Fördereinrichtungen montieren und demontieren - b)
Fördereinrichtungen instandhalten - c)
Sicherheitsvorschriften für die Reparatur an Fördereinrichtungen beachten - d)
Mängel und Schäden an Fördereinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
| | x | 17 |
4 | Instandhalten von Rohr- und Schlauchleitungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) | - a)
Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, anschließen und ausbauen - b)
Armaturen ein- und ausbauen - c)
Rohre, Schläuche und Armaturen auswechseln - d)
Schlauchverbindungen herstellen - e)
Mängel und Schäden an Rohr- und Schlauchleitungen und Armaturen feststellen, beseitigen und melden - f)
Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Rohr- und Schlauchleitungen beachten
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