§ 21 BetrPrämDurchfV
Übergangsregelung
Die mit der Verordnung vom 7. Mai 2010 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind
- 1.
- auf Anträge, die vor dem 11. Mai 2010 gestellt werden mussten, und deren Abwicklung sowie
- 2.
- auf vor dem 11. Mai 2010 eingetretene Sachverhalte
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