§ 3 BetrWHwOPrV
Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- 1.
- Unternehmensstrategie,
- 2.
- Unternehmensführung,
- 3.
- Personalmanagement,
- 4.
- Innovationsmanagement.
(2) Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
- Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten,
- 2.
- Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten,
- 3.
- Unternehmensstrategie planen.
(3) Im Prüfungsteil „Unternehmensführung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
- Unternehmensführung und -organisation gestalten,
- 2.
- Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern,
- 3.
- Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen,
- 4.
- Wertschöpfung optimieren.
(4) Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
- Personal planen und gewinnen,
- 2.
- Personal führen und entwickeln.
(5) Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird die Qualifikation nach § 7 im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs durchgeführt. Mit diesem Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu beginnen.
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