§ 144 BewG

Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts

Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.