§ 48a BewG
Einheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen
Werden Betriebsflächen durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet, so ist
- 1.
- bei der Sonderkultur Spargel (§ 52),
- 2.
- bei den gärtnerischen Nutzungsteilen Gemüse, Blumen- und Zierpflanzenbau sowie Baumschulen (§ 61),
- 3.
- bei der Saatzucht (§ 62 Abs. 1 Nr. 6)
Fußnote(n):
(+++ § 48a: Zur Anwendung vgl. § 265 Abs. 6 +++)
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