§ 65 BewG
Aufgaben
Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen
- 1.
- für die durch besonderes Gesetz festzusetzenden Ertragswerte (§ 40 Abs. 1),
- 2.
- für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Vergleichszahlen (§ 39 Abs. 1) und Vergleichswerte (§ 55 Abs. 8) der Hauptbewertungsstützpunkte,
- 3.
- für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Normalwerte der forstwirtschaftlichen Nutzung für Bewertungsgebiete (§ 55 Abs. 3).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.