§ 2 BEZNG

Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens

Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten der in § 1 genannten Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" sind Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.