§ 943 BGB
Ersitzung bei Rechtsnachfolge
Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.