Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
BGB
BGB
§ 304
§ 305
Amtlicher Hinweis:
Dieser Abschnitt dient auch der Umsetzung der
Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG Nr. L 95 S. 29)
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§ 304
§ 305
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