Anlage 4 BGBEG

(zu Artikel 247 § 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2009, S. 2393 - 2397;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Kreditgeber
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte
des Verbrauchers]
(falls zutreffend)
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)

[Name]
[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]


-----

*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers

In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
2.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits
Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
Laufzeit des Kreditvertrags
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werdenSie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit
[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits]
(falls zutreffend)
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden.
Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
Barzahlungspreis
(falls zutreffend)
Verlangte Sicherheiten
Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten

[Art der Sicherheiten]
(falls zutreffend)
Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung
3.
Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten[%
– gebunden oder
– veränderlich (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz)
– Zeiträume]
Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.
[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen]
Ist
– der Abschluss einer Kreditversicherung
oder
– die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Ja/Nein
[Falls ja, Art der Versicherung:]
Ja/Nein
[Falls ja, Art der Nebenleistung:]
Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit
(falls zutreffend)
Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich.
(falls zutreffend)
Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)
(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können
(falls zutreffend)
Verpflichtung zur Zahlung von Notarkosten
Kosten bei Zahlungsverzug
Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren.

Bei Zahlungsverzug wird Ihnen
[… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.
4.
Andere wichtige rechtliche Aspekte
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.
Ja/Nein
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend)
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu

[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß § 502 BGB]
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
(falls zutreffend)
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

Diese Informationen gelten vom … bis …
(falls zutreffend)
5.
Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
a) zum Kreditgeber
(falls zutreffend)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers

[Name]

[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrauchers]
(falls zutreffend)
Eintrag im Handelsregister

[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
(falls zutreffend)
Zuständige Aufsichtsbehörde
b) zum Kreditvertrag
(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts

[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Widerruferklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
(falls zutreffend)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder das zuständige Gericht

[Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]
(falls zutreffend)
Wahl der Sprache
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.
c) zu den Rechtsmitteln
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.