BGBEG
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Informationen
Ausfertigungsdatum18.01.1896
FundstelleRGBl 1896, 604
VersionNeugefasst durch Bek. v. 21.9.1994 I 2494; 1997, 1061;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.10.2024 I Nr. 306
Änderung durch Art. 15 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Erstes KapitelInkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
- Zweites KapitelInternationales Privatrecht
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittRecht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
- Dritter AbschnittFamilienrecht
- Art 16(weggefallen)
- Art 18(weggefallen)
- Vierter AbschnittErbrecht
- Fünfter AbschnittAußervertragliche Schuldverhältnisse
- Art 27 bis 37(weggefallen)
- Sechster AbschnittSachenrecht
- Siebter AbschnittBesondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
- Erster UnterabschnittDurchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
- Zweiter UnterabschnittUmsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
- Dritter UnterabschnittDurchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
- Vierter UnterabschnittDurchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
- Drittes KapitelAngleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
- Art 49(Änderung anderer Vorschriften)
- Zweiter TeilVerhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
- Art 54(gegenstandslos)
- Dritter TeilVerhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art 57 und 58(gegenstandslos)
- Art 65(weggefallen)
- Art 70 bis 72(weggefallen)
- Art 75(gegenstandslos)
- Art 87(weggefallen)
- Art 88(weggefallen)
- Art 92(weggefallen)
- Art 95(gegenstandslos)
- Art 103(gegenstandslos)
- Art 134 bis 136(weggefallen)
- Art 141 und 142(weggefallen)
- Art 145 und 146(weggefallen)
- Art 148(weggefallen)
- Art 149 bis 151(weggefallen)
- Vierter TeilÜbergangsvorschriften
- Art 153 bis 156(gegenstandslos)
- Art 158 bis 162(gegenstandslos)
- Art 204 bis 206(gegenstandslos)
- Art 211(gegenstandslos)
- Art 216(gegenstandslos)
- Fünfter TeilÜbergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art 224Übergangsvorschrift zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997
- Art 229
- Sechster TeilInkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art 231Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Art 232Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse
- Art 233Drittes Buch. Sachenrecht
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittAbwicklung der Bodenreform
- Art 234Viertes Buch. Familienrecht
- Art 234
- Art 234
- Art 234
- Art 235Fünftes Buch. Erbrecht
- Art 236Einführungsgesetz - Internationales Privatrecht
- Art 237Bestandsschutz, Ausschlußfrist
- Siebter TeilDurchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
- Art 238Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel
- Art 240(weggefallen)
- Art 240
- Art 240
- Art 240
- Art 240
- Art 240
- Art 240
- Art 240
- Art 241(weggefallen)
- Art 242Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen
- Art 245(weggefallen)
- Art 246aInformationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
- Art 246bInformationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
- Art 246dAllgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
- Art 246eVerbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften
- Art 247Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen
- Art 247
- Art 247aAllgemeine Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen und deren Vermittlung
- Art 248Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Zahlungsdiensterahmenverträge
- Abschnitt 3Einzelzahlungsverträge
- Abschnitt 4Informationspflichten von Zahlungsempfängern, Bargeldabhebungsdienstleistern und Dritten
- Art 249Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen
- Art 250Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen
- Art 251Informationspflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen
- Art 253Zentrale Kontaktstelle