Anhang 1 BinSch-SportbootVermV

(zu Anlage 6)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2434 - 2537;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Bezeichnung der Fahrrinne
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Wichtige Verkehrszeichen
1. Verbot der Durchfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
2. Beschränkte Fahrverbote
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
3. Verhalten während der Fahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
4. Verhalten beim Stilliegen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
5. Schleusenein- und -ausfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
Wichtige Schallsignale
... (nicht darstellbare Signale, BGBl. I 2003, 2537)
Ausweichregeln
Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -
Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen
Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.