§ 30 BinSchEO
Allgemeines
Die Wasserverdrängung ist nach der Formel des § 26 Absatz 1 Nummer 2 festzustellen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Die Wasserverdrängung ist nach der Formel des § 26 Absatz 1 Nummer 2 festzustellen.
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