§ 144 BinSchPersV

Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch

Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.

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