§ 30 BinSchPersV
Leichtmatrose und Leichtmatrosin
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss
- 1.
- mindestens 15 Jahre alt sein und
- 2.
- Folgendes vorweisen können:
- a)
- einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder
- b)
- einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.
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