§ 44 BinSchPersV
Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss
- 1.
- verfügen über ein Unionspatent,
- 2.
- eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und
- 3.
- mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.
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