Anhang 2 zu Anlage 23 BinSchPersV
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 100)
Lernziele:- 1.
- Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt.
- 2.
- Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.
- 3.
- Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:
- 3.1
- Grundlehrgang
- 3.1.1
- Theoretische Inhalte
- 3.1.1.1
- Zweck des Atemschutzes,
- 3.1.1.2
- Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre,
- 3.1.1.3
- (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
- 3.1.1.4
- Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens,
- 3.1.1.5
- betrieblicher Alarmplan,
- 3.1.1.6
- Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe,
- 3.1.1.7
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
- 3.1.1.8
- Atmung des Menschen,
- 3.1.1.9
- physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen,
- 3.1.1.10
- Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- 3.1.1.11
- Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung),
- 3.1.1.12
- Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge,
- 3.1.1.13
- Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht,
- 3.1.1.14
- Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern,
- 3.1.1.15
- Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung),
- 3.1.1.16
- Entsorgung.
- 3.1.2
- Praktische ÜbungenNach Abschluss der theoretischen Unterweisung haben praktische Übungen zu erfolgen. Sie müssen folgendes enthalten:
- 3.1.2.1
- Anlegen des Gerätes und die Kontrolle
- 3.1.2.2
- Prüfung des Dichtsitzes des Atemanschlusses
- 3.1.2.3
- Prüfung der Einsatzbereitschaft des Gerätes
- 3.1.2.4
- Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät zur Gewöhnung (falls keine Atemschutzübungsanlage zur Verfügung steht, sind Trageübungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen durchzuführen.)
- 3.2
- Wiederholungslehrgang:Der Wiederholungslehrgang besteht aus den praktischen Übungen des Grundlehrgangs, während derer die theoretischen Inhalte parallel vermittelt werden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.