Anlage 12 BinSchPersV

(zu § 40 Absatz 2)

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 65 - 67)

Teil 1: Fährschifferzeugnis

I.
Rechtskenntnisse
1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
a)
Allgemeine Bestimmungen
b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
f)
Fahrregeln
g)
Regeln für das Stillliegen
h)
Schallzeichen
i)
Ölkontrollbuch
2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
4.
Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
6.
Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
7.
Detailkenntnisse der Fährenbetriebsverordnung
II.
Wasserstraßenkenntnisse:
Kenntnisse der beantragten Fährstrecke
III.
Berufskenntnisse
1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
c)
Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
b)
Bedienung, Betriebskontrolle
c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
3.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
b)
Besonderheiten der Rettung von Personen, Schiff und Ladung auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
c)
Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
d)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
e)
Benachrichtigung von zuständigen Behörden
f)
Brandverhütung, Feuerlöschwesen



Teil 2: Sportschifferzeugnis

I.
Rechtskenntnisse
1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
a)
Allgemeine Bestimmungen
b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
f)
Fahrregeln
g)
Regeln für das Stillliegen
h)
Schallzeichen
i)
Ölkontrollbuch
2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
4.
Grundkenntnisse über Aufbau und Inhalt der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (insbesondere über Sicherheit von Personen und Schiff) sowie den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung
5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
6.
Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
II.
Wasserstraßenkenntnisse
Grundkenntnisse über die Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
III.
Berufskenntnisse
1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
c)
Einfluss von Strömung, Wind und Sog
d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
b)
Bedienung, Betriebskontrolle
c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
3.
Grundkenntnisse über das Stauen von Ladung und Staupläne
4.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere über
a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
b)
Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
c)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
d)
Benachrichtigung von zuständigen Behörden
e)
Brandverhütung, Feuerlöschwesen

Teil 3: Behördenschifferzeugnis

I.
Rechtskenntnisse
1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln bzw. Anlagen der Polizeiverordnungen:
a)
Allgemeine Bestimmungen
b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
f)
Fahrregeln
g)
Regeln für das Stillliegen
h)
Schallzeichen
i)
Ölkontrollbuch
2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
4.
Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
II.
Wasserstraßenkenntnisse
Kenntnisse der Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
III.
Berufskenntnisse
1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
c)
Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
b)
Bedienung, Betriebskontrolle
c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
3.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
b)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen

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