Anlage 12 BinSchPersV
(zu § 40 Absatz 2)
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 65 - 67)
Teil 1: Fährschifferzeugnis- I.
- Rechtskenntnisse
- 1.
- Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
- Allgemeine Bestimmungen
- b)
- Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
- Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
- Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
- Fahrregeln
- g)
- Regeln für das Stillliegen
- h)
- Schallzeichen
- i)
- Ölkontrollbuch
- 2.
- Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
- Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
- Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- 5.
- Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
- Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
- Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- 6.
- Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- 7.
- Detailkenntnisse der Fährenbetriebsverordnung
- II.
- Wasserstraßenkenntnisse:
- Kenntnisse der beantragten Fährstrecke
- III.
- Berufskenntnisse
- 1.
- Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
- Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
- Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
- Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
- d)
- Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
- Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
- Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
- Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
- Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
- Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
- a)
- Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
- Besonderheiten der Rettung von Personen, Schiff und Ladung auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
- c)
- Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
- d)
- Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
- e)
- Benachrichtigung von zuständigen Behörden
- f)
- Brandverhütung, Feuerlöschwesen
Teil 2: Sportschifferzeugnis
- I.
- Rechtskenntnisse
- 1.
- Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
- Allgemeine Bestimmungen
- b)
- Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
- Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
- Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
- Fahrregeln
- g)
- Regeln für das Stillliegen
- h)
- Schallzeichen
- i)
- Ölkontrollbuch
- 2.
- Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
- Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
- Grundkenntnisse über Aufbau und Inhalt der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (insbesondere über Sicherheit von Personen und Schiff) sowie den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung
- 5.
- Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
- Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
- Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- 6.
- Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- II.
- WasserstraßenkenntnisseGrundkenntnisse über die Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
- III.
- Berufskenntnisse
- 1.
- Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
- Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
- Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
- Einfluss von Strömung, Wind und Sog
- d)
- Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
- Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
- Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
- Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
- Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
- Grundkenntnisse über das Stauen von Ladung und Staupläne
- 4.
- Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere über
- a)
- Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
- Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
- c)
- Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
- d)
- Benachrichtigung von zuständigen Behörden
- e)
- Brandverhütung, Feuerlöschwesen
- I.
- Rechtskenntnisse
- 1.
- Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln bzw. Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
- Allgemeine Bestimmungen
- b)
- Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
- Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
- Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
- Fahrregeln
- g)
- Regeln für das Stillliegen
- h)
- Schallzeichen
- i)
- Ölkontrollbuch
- 2.
- Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
- Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
- Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- 5.
- Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
- Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
- Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- II.
- WasserstraßenkenntnisseKenntnisse der Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
- III.
- Berufskenntnisse
- 1.
- Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
- Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
- Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
- Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
- d)
- Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
- Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
- Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
- Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
- Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
- Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
- a)
- Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
- Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
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