Anlage 26 BinSchPersV

(zu § 78 Absatz 3 Nummer 4)

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 103)

(Vorderseite)

(Rückseite)

Anweisungen:

1.
Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
2.
Aktuelle(r) Vorname des Inhabers
Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
3a.
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
3b.
Geburtsort (Stadt)
4.
Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers (zu entnehmen aus dem SDB)
5.
Physische Identifizierung des Inhabers durch Import der elektronischen Bilddatei
6.
Seriennummer des Zeugnisses
7.
Ausstellungsdatum des Zeugnisses
8.
Ablaufdatum
9.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde
10.
Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
11.
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen (Code 01 bis 09 wie in der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission)

Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.