Anlage 29 BinSchPersV

(zu § 79 Absatz 4 Nummer 2)

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 106)

(Vorderseite)

(Rückseite)

Anweisungen:

1.
Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
2.
Aktuelle(r) Vorname des Inhabers
Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
3a.
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
3b.
Geburtsort (Stadt)
4.
Ausstellungsdatum des Sportbootführerscheins
5.
ggf. Ablaufdatum des Sportbootführerscheines, sofern vorhanden
6.
Ausstellender Verband (ausgeschrieben)
7.
Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
8.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde der besonderen Berechtigung
9.
Ausstellungsdatum der besonderen Berechtigung
10.
lfd. Nummer der besonderen Berechtigung

Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.