§ 3.10 BinSchStrO
Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
- 1.
- Ein Schubverband in Fahrt muss bei Nacht führen:
- a)
- als Topplichter
- aa)
- drei Topplichter auf dem Vorschiff des Fahrzeugs oder, bei mehreren Fahrzeugen, auf dem Vorschiff des linken der Fahrzeuge an der Spitze des Verbandes; diese Topplichter müssen in der Form eines gleichseitigen Dreiecks mit waagerechter Grundlinie in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Verbandes angeordnet sein; die beiden unteren Topplichter müssen in einem Abstand von 1,25 m voneinander und 1,10 m unter dem obersten Topplicht gesetzt werden; sie müssen darüber hinaus auf einem Fluss mindestens 2,00 m über der Ebene der Einsenkungsmarken und mindestens 1,00 m über den Seitenlichtern, auf einem Schifffahrtskanal oder in einem Schleusenkanal so hoch wie möglich, jedoch mindestens in Höhe der Seitenlichter gesetzt werden;
- bb)
- ein Topplicht auf dem Vorschiff jedes anderen Fahrzeugs, dessen ganze Breite von vorn sichtbar ist; dieses Topplicht ist nach Möglichkeit 3,00 m tiefer als das oberste Topplicht nach Doppelbuchstabe aa hiervor zu setzen.
- Die Masten dieser Topplichter müssen in der Längsebene des Fahrzeugs stehen, auf dem sie geführt werden;
- b)
- als Seitenlichter
auf dem breitesten Teil des Verbandes, höchstens 1,00 m von dessen Außenseiten entfernt, möglichst nahe beim schiebenden Fahrzeug und mindestens 2,00 m über dem Wasserspiegel; - c)
- als Hecklichter
- aa)
- drei Hecklichter auf dem Achterschiff des schiebenden Fahrzeugs in einer waagerechten Linie senkrecht zur Längsebene mit einem seitlichen Abstand von etwa 1,25 m und in ausreichender Höhe, sodass sie nicht durch eines der anderen Fahrzeuge des Verbandes verdeckt werden können;
- bb)
- ein Hecklicht auf dem Achterschiff eines jeden anderen Fahrzeugs, dessen ganze Breite von hinten sichtbar ist; befinden sich in dem Verband außer dem schiebenden Fahrzeug mehr als zwei von hinten sichtbare Fahrzeuge, ist dieses Hecklicht nur von den beiden äußeren Fahrzeugen zu führen.
| |
| |
|
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.