§ 31 BinSchUO
Grundsatz
Ein Fahrzeug, auf dem entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden (Fahrgäste), muss den Anforderungen
- 1.
- des Kapitels 19 ES-TRIN als Fahrgastschiff,
- 2.
- des Kapitels 20 ES-TRIN als Segelfahrgastschiff,
- 3.
- des Kapitels 24 ES-TRIN als Traditionsfahrzeug,
- 4.
- des Anhangs II Kapitel 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit Kapitel 4, als Fähre,
- 5.
- des Anhangs II Kapitel 5, auch in Verbindung mit Kapitel 6, als Barkasse oder
- 6.
- des Anhangs II Kapitel 7 in Verbindung mit Kapitel 8 als Fahrgastboot
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