§ 1 BKMZustAnO
Ernennung und Entlassung
Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 wird für den jeweiligen Geschäftsbereich widerruflich übertragen:
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs,
- 2.
- der Direktorin oder dem Direktor der Kunstverwaltung des Bundes und
- 3.
- der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.
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