§ 19 BmAusV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher/zur Bogenmacherin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 78) außer Kraft.
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