III. BMJGerWidAnO 2024
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die obersten Gerichte des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 9. März 2008 (BGBl. I S. 415) außer Kraft. Andere Anordnungen bleiben unberührt.
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