§ 4 BmTierSSchV
Anzeige und Registrierung
Wer gewerbsmäßig
- 1.
- Tiere oder in Anlage 1 genannte Waren innergemeinschaftlich verbringen oder einführen oder
- 2.
- Hausklauentiere im Rahmen des innergemeinschaftlichen Verbringens oder der Einfuhr transportieren
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