Anlage 1 BmTierSSchV
(zu § 4)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1015;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- 1.
- Embryonen, Eizellen und Samen von Einhufern und Klauentieren
- 2.
- Milch und Milcherzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind
- 3.
- Bruteier
- 4.
- Eier und Samen von Fischen
- 5.
- Fleisch
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