(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1027)
Art | Voraussetzungen |
1 | 2 |
1. Füchse und Nerze | Die Tiere- 1.
stammen aus einem Betrieb, in dem während der letzten sechs Monate vor dem Versand Tollwut oder der Verdacht auf Tollwut amtlich festgestellt worden ist, - 2.
sind mit Tieren aus einem Betrieb nach Nummer 1 in Kontakt gekommen oder - 3.
weisen keinen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut auf.
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2. Vögel, ausgenommen Geflügel | Die Tiere stammen aus einem Betrieb,- 1.
in dem während der letzten 30 Tage vor dem Versand Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist oder - 2.
der einer tierseuchenrechtlichen Sperre aus Gründen der Newcastle-Krankheit unterliegt.
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2.1 Papageien und Sittiche | Die Tiere stammen aus einem Betrieb oder sind mit Tieren aus einem Betrieb in Berührung gekommen, in dem- 1.
in den letzten zwei Monaten vor dem Versand Psittakose (Chlamydia psittaci) festgestellt oder - 2.
eine tierärztliche Behandlung gegen Psittakose durchgeführt worden ist. |