V. BMVgZVersAnO

Übergangsvorschriften

Diese Anordnung in der ergänzten Fassung findet entsprechend auf Professoren und Assistenzprofessoren Anwendung, die auf Grund von Privatdienstverträgen als Angestellte mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften an den Hochschulen der Bundeswehr Hamburg und München tätig sind.

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