§ 78 BNotO
Aufgaben
(1) Die Bundesnotarkammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat insbesondere
- 1.
- in Fragen, welche die Gesamtheit der Notarkammern angehen, die Auffassung der einzelnen Notarkammern zu ermitteln und im Wege gemeinschaftlicher Aussprache die Auffassung der Mehrheit festzustellen;
- 2.
- in allen die Gesamtheit der Notarkammern berührenden Angelegenheiten die Auffassung der Bundesnotarkammer den zuständigen Gerichten und Behörden gegenüber zur Geltung zu bringen;
- 3.
- die Gesamtheit der Notarkammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten;
- 4.
- Gutachten zu erstatten, die eine an der Gesetzgebung beteiligte Behörde oder Körperschaft des Bundes oder ein Bundesgericht in Angelegenheiten der Notare anfordert;
- 5.
- durch Beschluss der Generalversammlung Empfehlungen für die von den Notarkammern nach § 67 Absatz 2 zu erlassenden Richtlinien auszusprechen;
- 6.
- Richtlinien für die Ausbildung der Hilfskräfte der Notare aufzustellen;
- 7.
- den Elektronischen Notariatsaktenspeicher (§ 78k) zu führen;
- 8.
- das Notarverzeichnis (§ 78l) zu führen;
- 9.
- die besonderen elektronischen Notarpostfächer (§ 78n) einzurichten;
- 10.
- ein Videokommunikationssystem zu betreiben, das die Vornahme von Urkundstätigkeiten mittels Videokommunikation nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes (§ 78p) ermöglicht.
(2) Die Bundesnotarkammer führt
- 1.
- das Zentrale Vorsorgeregister (§ 78a),
- 2.
- das Zentrale Testamentsregister (§ 78c),
- 3.
- das Elektronische Urkundenarchiv (§ 78h).
(3) Die Bundesnotarkammer kann weitere dem Zweck ihrer Errichtung entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie kann insbesondere
- 1.
- Maßnahmen ergreifen, die der wissenschaftlichen Beratung der Notarkammern und ihrer Mitglieder, der Fortbildung von Notaren, der Aus- und Fortbildung des beruflichen Nachwuchses und der Hilfskräfte der Notare dienen,
- 2.
- Notardaten verwalten und
- 3.
- die elektronische Kommunikation der Notare mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten sowie die elektronische Aktenführung und die sonstige elektronische Datenverarbeitung der Notare unterstützen.
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