Anlage 2 BPädFortbV
(zu § 13)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2324 – 2325)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zum Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung jedes Handlungsbereichs mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der Situationsaufgabe in jedem Handlungsbereich mit Punkten sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der Projektarbeit mit Thema und Punkten,
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Punkten sowie
- d)
- Benennung und Bewertung des Fachgesprächs mit Punkten,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 10.
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.