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BPädFortbV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin

Informationen

Ausfertigungsdatum21.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 2927
VersionZuletzt geändert durch Art. 48 V v. 9.12.2019 I 2153

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
    § 2
    Zulassungsvoraussetzungen
    § 3
    Gliederung der Prüfung
    § 4
    Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
    § 5
    Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
    § 6
    Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
    § 7
    Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
    § 8
    Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
    § 9
    Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
    § 10
    Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
    § 11
    Bewertung der Prüfungsleistungen
    § 12
    Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
    § 13
    Zeugnisse
    § 14
    Wiederholen der Prüfung
    § 15
    Übergangsregelung
    § 16
    Inkrafttreten
    Anlage 1
    (zu den §§ 11 und 12)
    Anlage 2
    (zu § 13)
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