§ 69 BPolG
Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes im Bereich der Bundesverwaltung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.