§ 164 BRAO
Besondere Voraussetzung für die Zulassung
Bei dem Bundesgerichtshof kann als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wird.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.