Anlage BrennAusbV
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1981, 149 - 153)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||
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1 | Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | |||||
b) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen | ||||||||
c) | Vorschriften über den Umgang mit Destilliergeräten erläutern | ||||||||
d) | Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen beschreiben | ||||||||
e) | Ursachen für Alkoholexplosionen nennen | ||||||||
f) | Maßnahmen zur Verhinderung von Alkoholexplosionen erläutern | ||||||||
g) | Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in explosionsgefährdeten und feuchten Räumen, erläutern | ||||||||
h) | Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden | ||||||||
i) | Unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben | ||||||||
k) | Brandschutzeinrichtungen bedienen | ||||||||
l) | Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten | ||||||||
m) | Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern | ||||||||
n) | Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben | ||||||||
2 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 2) | a) | Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und Dämpfe beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen | ||||||
b) | Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen | ||||||||
3 | Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3) | a) | Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen | ||||||
b) | Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellen | ||||||||
c) | technische Anlagen und Maschinen pflegen | ||||||||
d) | Produktionsgefäße und -geräte sowie Lagereinrichtungen reinigen und desinfizieren | ||||||||
e) | Sterilisationsverfahren anwenden | ||||||||
f) | Arbeitsplatz sauberhalten | ||||||||
4 | Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4) | a) | Begriffsbestimmung für Spirituosen wiedergeben | ||||||
b) | wesentliche Vorschriften des Branntweinmonopolgesetzes einschließlich der Ausführungsbestimmungen erläutern | ||||||||
c) | Brennereien nach ihrer Betriebsweise, der Verarbeitung der Rohstoffe und Erfassung des Branntweins definieren | ||||||||
d) | wesentliche Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften nennen | ||||||||
e) | Bedeutung der Eichpflicht erklären | ||||||||
f) | produktbezogene Vorschriften in der Fertigpackungs-Verordnung erläutern | ||||||||
g) | produktbezogene Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen nennen | ||||||||
h) | produktbezogene Vorschriften des Weingesetzes sowie der Farbstoff- und Essenzen-Verordnung nennen | ||||||||
5 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 5) | a) | Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreiben | X | |||||
b) | die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen | X | |||||||
c) | Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern | X | |||||||
d) | betriebliche Energie- und Wasserversorgung beschreiben und die Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen begründen | X | |||||||
e) | Durchführung einer Inventur beschreiben | X | |||||||
f) | gebräuchliche Formen der Datensammlung und übliche Wege der Materialbeschaffung nennen | X | |||||||
g) | Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb hergestellten Erzeugnisse beschreiben | X | |||||||
h) | betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Berufsausbildung und den Tarifvertrag, erläutern | X | |||||||
i) | Sozialversicherungsträger nennen | X | |||||||
k) | Bedeutung der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern | X | |||||||
6 | Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6) | a) | mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen umgehen | X | |||||
b) | technische Einrichtungen für die Förderung, Reinigung und Zerkleinerung von Rohstoffen bedienen | X | |||||||
c) | Wasseraufbereitungsanlage überwachen | X | |||||||
d) | Dampfkessel in Betrieb setzen | X | |||||||
e) | Dämpfapparat vorbereiten und füllen | X | |||||||
f) | Maisch- und Gärbottiche vorbereiten | X | |||||||
g) | Pumpen und Mischgefäße bedienen | X | |||||||
h) | Apparate für das Destillieren und Rektifizieren vorbereiten | X | |||||||
i) | mit einfachen Werkzeugen umgehen | X | |||||||
k) | technische Einrichtungen und Werkzeuge warten | X | |||||||
7 | Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe (§ 3 Nr. 7) | a) | Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststellen | X | |||||
b) | Rohstoffe wiegen, messen und Ergebnisse buchen | X | |||||||
c) | Zucker- und Stärkegehalt, Hektolitergewicht sowie Keimfähigkeit und -energie von Rohstoffen bestimmen | X | |||||||
d) | Lagerraumbedarf berechnen | X | |||||||
e) | Rohstoffe ein- und auslagern | X | |||||||
f) | Temperatur, Feuchtigkeit und Belüftung im Lager kontrollieren | X | |||||||
g) | vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Schädlingsbefall einleiten | X | |||||||
h) | Lagergut auf Schädlingsbefall überprüfen | X | |||||||
i) | Lagerverluste feststellen | X | |||||||
8 | Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe (§ 3 Nr. 8) | a) | stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen und Fremdstoffe abscheiden | X | |||||
b) | Wasser aufbereiten | X | |||||||
c) | Dämpfgut nach dem Hochdruckdämpfverfahren aufschließen | X | |||||||
d) | Dämpfdruck und Dämpfdauer nach dem Dämpfschema überwachen | X | |||||||
e) | Aufschluß des Dämpfguts durch Probeentnahme überprüfen | X | |||||||
f) | Dämpfgut in den Maischbottich ausblasen | X | |||||||
g) | zuckerhaltige Rohstoffe aufbereiten und für die Vergärung vorbereiten | X | |||||||
9 | Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren (§ 3 Nr. 9) | a) | bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstemperatur sowie temperaturunabhängig ausmaischen | X | |||||
b) | nach dem Kochverfahren maischen | X | |||||||
c) | nach dem Kaltmaischverfahren maischen | X | |||||||
d) | Beschaffenheit, Verzuckerung, Extraktgehalt und pH-Wert der Maischen prüfen | X | |||||||
e) | Hefe unter Beachtung der Anstellmenge und Gärtemperatur zur Maische geben | X | |||||||
f) | unterschiedliche Hefen unter Berücksichtigung ihrer Lebensbedingungen ansäuern und anstellen | X | |||||||
g) | Hefe beurteilen | X | |||||||
10 | Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen (§ 3 Nr. 10) | a) | Herstellung verschiedener Malzarten beschreiben | X | |||||
b) | Malz zerkleinern | X | |||||||
c) | Enzympräparate nach Vorschrift abmessen | X | |||||||
d) | Verzuckerungsstoffe nach Vorschrift dem Maischgut zusetzen | X | |||||||
11 | Vergären der Maischen (§ 3 Nr. 11) | a) | Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen | X | |||||
b) | Angärung, Haupt- und Nachgärung überwachen | X | |||||||
c) | vergorene Maische auf Vergärungsgrad, Alkoholgehalt, pH-Wert und schädliche Mikroorganismen prüfen | X | |||||||
12 | Destillieren des Roh- und Feinbrands (§ 3 Nr. 12) | a) | vergorene Maische aufrühren und in den Destillierapparat überleiten | X | |||||
b) | vergorene Maische destillieren | X | |||||||
c) | Meßuhren, Sammelgefäße und Probehähne überwachen | X | |||||||
d) | Rohbrand in den Rektifizierapparat pumpen | X | |||||||
e) | Alkoholgehalt auf gewünschte Stärke einstellen | X | |||||||
f) | Rohbrand zu Feinbrand rektifizieren | X | |||||||
g) | Destillat in Vorlauf, Sekunda, Mittellauf, Sekunda und Nachlauf trennen | X | |||||||
h) | Fuselöl abziehen | X | |||||||
i) | Alkoholausbeute berechnen | X | |||||||
13 | Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands (§ 3 Nr. 13) | a) | Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten | X | |||||
b) | Kontraktion in extraktfreien Spirituosen berechnen | X | |||||||
c) | extraktfreie Trinkbranntweine nach Anweisung herstellen | X | |||||||
d) | Alkoholgehalt bestimmen | X | |||||||
e) | Alkoholgehalt aufstärken und herabsetzen | X | |||||||
f) | Lagergefäße berechnen | X | |||||||
g) | Lagergefäße vorbereiten und füllen | X | |||||||
h) | Lagergefäße und Füllgut beobachten | X | |||||||
i) | Lagerbestände erfassen und Lagerschwund feststellen | X | |||||||
k) | Erzeugnisse zum Verkauf bereitstellen | X | |||||||
14 | Verwerten der Schlempe (§ 3 Nr. 14) | a) | wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe beschreiben | X | |||||
b) | Schlempe auf Alkoholgehalt und pH-Wert untersuchen | X | |||||||
c) | Schlempe zur Schlempereserve befördern | X | |||||||
d) | Schlempe nach Monopolvorschrift zur Verfütterung abgeben | X |
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