§ 23 BsGaV
Allgemeines
Eine Betriebsstätte,
- 1.
- die Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Teil eines Versicherungsunternehmens im Sinne des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts ist und
- 2.
- die Versicherungsgeschäfte betreibt
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