BsGaV
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum13.01.2014
FundstelleBGBl I 2014, 1603
VersionZuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 20.12.2022 I 2730
Änderung durch Art. 12 V v. 19.12.2025 I Nr. 372 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 12 V v. 19.12.2025 I Nr. 372 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeiner Teil
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Zuordnungsregelungen
- Unterabschnitt 3Dotationskapital, übrige Passivposten und Finanzierungsaufwendungen
- Unterabschnitt 4Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
- Abschnitt 2Besonderheiten für Bankbetriebsstätten
- Abschnitt 3Besonderheiten für Versicherungsbetriebsstätten
- Abschnitt 4Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten
- Abschnitt 5Besonderheiten für Förderbetriebsstätten
- Abschnitt 6Ständige Vertreter
- Abschnitt 7Schlussvorschriften