6. BTGO1980Anl1ABest

In Anzeigen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Verhaltensregeln sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit mitzuteilen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.