7. BTGO1980Anl1ABest
In Anzeigen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 der Verhaltensregeln sind die Art der Tätigkeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers mitzuteilen.
Die Anzeigepflicht für die Erstattung von Gutachten, für publizistische und Vortragstätigkeiten entfällt, wenn das Entgelt für eine oder mehrere Tätigkeiten 3.000 Euro im Monat oder 18.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
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