(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4129 - 4138)
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Büroprozesse (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | |
1.1 | Informationsmanagement (§ 4 Absatz 2 Nummer 1.1) | - a)
betriebliche Kommunikationssysteme auswählen und anwenden - b)
Grundfunktionen des Betriebssystems anwenden - c)
Nutzen des Einsatzes von elektronischen Dokumentenmanagementsystemen aufzeigen - d)
Nutzen und Risiken von Onlineanwendungen aufzeigen - e)
Wege der Informationsbeschaffung beherrschen - f)
Maßnahmen zur Datensicherung und Datenpflege veranlassen
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1.2 | Informationsverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1.2) | - a)
Texte des internen und externen Schriftverkehrs formulieren, gliedern sowie situationsgerecht und normgerecht erstellen - b)
Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient anwenden - c)
Vor- und Nachteile verschiedener Präsentationsmedien und -techniken abwägen - d)
Präsentationen vorgaben- und adressatengerecht entwerfen, gestalten und durchführen - e)
Präsentationen reflektieren - f)
Kalkulationstabellen erstellen und Berechnungen durchführen - g)
Daten in Diagrammen darstellen - h)
Tabellen und Diagramme dokumentenübergreifend verwenden - i)
Dokumente pflegen und archivieren - j)
Dateien exportieren und importieren
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1.3 | bürowirtschaftliche Abläufe (§ 4 Absatz 2 Nummer 1.3) | - a)
Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und verwalten - b)
Posteingang und -ausgang bearbeiten - c)
Dokumente unter Beachtung gesetzlicher und betrieblicher Aufbewahrungsfristen verwalten - d)
bürowirtschaftliche Abläufe reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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1.4 | Koordinations- und Organisationsaufgaben (§ 4 Absatz 2 Nummer 1.4) | - a)
interne und externe Termine planen, koordinieren und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten - b)
Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten sowie betreuen - c)
bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten mitwirken
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2 | Geschäftsprozesse (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | |
2.1 | Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2.1) | - a)
eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen - b)
Kundendaten zusammenstellen, aufbereiten und auswerten
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| | - c)
situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und beraten - d)
Informationen kundengerecht aufbereiten - e)
Bedeutung von Kundenservice für die Kundenzufriedenheit erkennen und berücksichtigen
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2.2 | Auftragsbearbeitung und -nachbereitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2.2)
| - a)
Kundenanfragen bearbeiten und bei ihrer Abwicklung mitwirken - b)
Kundenaufträge annehmen, bearbeiten sowie dabei Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln beachten - c)
Auftragsabwicklung mit Kunden festlegen - d)
Begleitdokumente und Rechnungen erstellen - e)
Vor- und Nachkalkulationen durchführen und auswerten - f)
Beschwerden und Reklamationen bearbeiten
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2.3 | Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2.3) | - a)
Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln - b)
Bezugsquellen ermitteln, Auswahl begründen und dabei Beschaffungsrichtlinien sowie Rahmenverträge beachten - c)
Angebote einholen, prüfen, vergleichen und Entscheidungen begründen - d)
Bestellungen durchführen - e)
Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen - f)
Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen vergleichen, Dienstleistungen abnehmen, bei Abweichungen Differenzen klären
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2.4 | personalbezogene Aufgaben (§ 4 Absatz 2 Nummer 2.4) | - a)
Personaleinsatzplanung unterstützen und Arbeitszeitregelungen berücksichtigen - b)
Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen vorbereiten - c)
bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten - d)
bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten
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2.5 | kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2.5) | - a)
Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung beachten - b)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes anwenden - c)
Investitionen und Finanzierung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern - d)
Kosten- und Leistungsstruktur des Ausbildungsbetriebes berücksichtigen - e)
Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen - f)
Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen vorbereiten
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Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen von jeweils fünf Monaten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Auftragssteuerung und -koordination (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | |
1.1 | Auftragsinitiierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.1) | - a)
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten - b)
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
|
| | - c)
ergänzenden Service anbieten - d)
Kalkulationsdaten für Angebote einholen - e)
Angebote erstellen - f)
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
|
1.2 | Auftragsabwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.2) | - a)
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen - b)
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen - c)
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren - d)
auftragsbezogene Daten einholen - e)
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern - f)
Abnahme der Leistung veranlassen
|
1.3 | Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.3) | - a)
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten - b)
Aufträge nachkalkulieren - c)
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen - d)
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
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1.4 | Auftragsnachbereitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.4) | - a)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten - b)
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren - c)
Kundenreklamationen bearbeiten - d)
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren - e)
Problemlösungen vorschlagen
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2 | kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | |
2.1 | Finanzbuchhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.1) | - a)
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen - b)
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen - c)
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen - d)
im Rahmen der Kontokorrentbuchhaltung Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen - e)
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
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2.2 | Kosten-und-Leistungs-Rechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.2) | - a)
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen - b)
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen - c)
Leistungen kalkulieren und verrechnen - d)
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung für Entscheidungen aufbereiten
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2.3 | Controlling (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.3) | - a)
Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren - b)
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren - c)
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren - d)
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
|
3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | |
3.1 | laufende Buchführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.1) | - a)
Buchungsvorgänge bearbeiten - b)
Kassenbuch führen - c)
Bestands- und Erfolgskonten führen - d)
Offene-Posten-Listen verwalten - e)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
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3.2 | Entgeltabrechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.2) | - a)
Personalstammdaten erfassen und pflegen - b)
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten - c)
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln - d)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
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3.3 | betriebliche Kalkulation (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.3) | - a)
Kosten verursachungsgerecht zuordnen - b)
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren - c)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - d)
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden - e)
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
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3.4 | betriebliche Auswertungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.4) | - a)
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken - b)
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden - c)
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen - d)
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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4 | Einkauf und Logistik (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | |
4.1 | Bedarfsermittlung (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.1) | - a)
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen - b)
Mengen und Termine disponieren
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4.2 | operativer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.2) | - a)
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten - b)
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen - c)
Angebote einholen und vergleichen - d)
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren - e)
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
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4.3 | strategischer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.3) | - a)
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken - b)
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen - c)
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken - d)
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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4.4 | Lagerwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4) | - a)
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen - b)
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen - c)
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen - d)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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5 | Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | |
5.1 | Marketingaktivitäten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.1) | - a)
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten - b)
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken - c)
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln - d)
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren - e)
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern - f)
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
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5.2 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.2) | - a)
Kundendaten und -informationen nutzen - b)
Vertriebsformen berücksichtigen - c)
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten - d)
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken - e)
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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5.3 | Kundenbindung und Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.3) | - a)
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten - b)
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen - c)
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen - d)
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
|
6 | Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | |
6.1 | Personalsachbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.1) | - a)
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten - b)
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen - c)
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten - d)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten - e)
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen - f)
Personalstatistiken führen und auswerten - g)
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen - h)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
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6.2 | Personalbeschaffung und -entwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.2) | - a)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - b)
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken - c)
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren - d)
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen - e)
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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7 | Assistenz und Sekretariat (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | |
7.1 | Sekretariatsführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.1) | - a)
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden - b)
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden - c)
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln - d)
Kommunikationsstörungen vermeiden - e)
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
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7.2 | Terminkoordination und Korrespondenzbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.2) | - a)
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern - b)
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen - c)
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen - d)
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden - e)
Geschäftskorrespondenz führen
|
7.3 | Organisation von Reisen und Veranstaltungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.3) | - a)
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen - b)
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten - c)
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
|
8 | Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | |
8.1 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.1) | - a)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes analysieren - b)
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken - c)
Umsetzung der Maßnahmen planen und organisieren - d)
Wirkung der Maßnahmen analysieren und bewerten
|
8.2 | Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.2) | - a)
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen - b)
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen - c)
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei betriebliche Compliance einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
|
| | - d)
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren - e)
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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9 | Verwaltung und Recht (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | |
9.1 | Kunden- und Bürgerorientierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.1) | - a)
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken - b)
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen - c)
Verwaltungsprozesse transparent gestalten
|
9.2 | Rechtsanwendung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.2) | - a)
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten - b)
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten - c)
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden - d)
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
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9.3 | Verwaltungshandeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.3) | - a)
Verwaltungsakte entwerfen - b)
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen - c)
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten - d)
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen - e)
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren - f)
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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10 | öffentliche Finanzwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | |
10.1 | Finanzwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.1) | - a)
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes der ausbildenden Stelle unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden - b)
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden - c)
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken - d)
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
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10.2 | Haushalts- und Kassenwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.2) | - a)
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten - b)
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken - c)
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen - d)
Übersichten für Mittelzu- und Mittelabflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten - e)
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen - f)
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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Abschnitt C: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Organisationsstruktur (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) | - a)
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben - b)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - c)
organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten erläutern und Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären - d)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
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1.2 | Produkt- und Dienstleistungsangebot (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) | - a)
Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes beschreiben - b)
Leistungen des Wirtschaftszweiges darstellen - c)
Markt- und Wettbewerbssituation des Ausbildungsbetriebes darstellen
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1.3 | Berufsbildung (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.3) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung beschreiben - b)
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen - c)
Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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1.4 | arbeits-, sozial-, mitbestimmungsrechtliche und tarif- oder beamtenrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.4) | - a)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende tarif- oder beamtenrechtliche Vorschriften beachten - b)
Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden - c)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
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1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.5) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
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1.6 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.7 | wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.7) | - a)
Rolle der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den betrieblichen Erfolg erkennen - b)
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen - c)
Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung anwenden - d)
Kosten-Nutzen-Relationen bei der Aufgabenerledigung beurteilen und Aufgaben effektiv erledigen
|
2 | Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | |
2.1 | Arbeits- und Selbstorganisation, Organisationsmittel (§ 4 Absatz 4 Nummer 2.1) | - a)
eigene Arbeit systematisch planen, durchführen, kontrollieren und reflektieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte berücksichtigen - b)
Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen - c)
Methoden des selbständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen, Lern- und Arbeitstechniken anwenden - d)
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse berücksichtigen
|
2.2 | Arbeitsplatzergonomie (§ 4 Absatz 4 Nummer 2.2) | - a)
Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten - b)
Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gesundheitsfaktoren und ergonomischer Grundsätze erläutern
|
2.3 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 2.3) | - a)
personenbezogenen Datenschutz als Persönlichkeitsschutz verstehen und Datenschutzregelungen in den Arbeitsprozessen anwenden - b)
Datenpflege und Datensicherung durchführen und kontrollieren
|
2.4 | qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2.4) | - a)
betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten - b)
eigenes Handeln im Arbeitsprozess in Bezug auf den Erfolg des Geschäftsprozesses und auf die Belange aller Beteiligten reflektieren und anpassen - c)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Betrieb beitragen
|
3 | Information, Kommunikation, Kooperation (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | |
3.1 | Informationsbeschaffung und Umgang mit Informationen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) | - a)
Informationen recherchieren, beurteilen, aufbereiten und archivieren - b)
Informationen auswerten, interpretieren und in sprachlich angemessener Form weitergeben - c)
Vor- und Nachteile verschiedener Informationsquellen berücksichtigen
|
3.2 | Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) | - a)
interne und externe Kommunikationsprozesse gestalten - b)
Anlässe und Arten mündlicher und schriftlicher Kommunikation berücksichtigen - c)
Gesprächsführungs- und Fragetechniken anwenden - d)
ziel- und kundenorientierte Gespräche führen, Zeitrahmen einhalten, Ergebnisse zusammenfassen - e)
soziokulturelle Unterschiede in der Kommunikation berücksichtigen
|
3.3 | Kooperation und Teamarbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.3) | - a)
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit erkennen - b)
Feedback konstruktiv geben und entgegennehmen - c)
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten - d)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - e)
zur Konfliktlösung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen
|
3.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.4) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
Auskünfte in einer Fremdsprache einholen und erteilen
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