§ 10 BWpVerwPG
Anhängige Beteiligungsverfahren
Die bis zum 31. Juli 2006 förmlich eingeleiteten Beteiligungsverfahren im Bereich der Bundeswertpapierverwaltung, Verfahren vor der Einigungsstelle oder personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten werden von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und dem Personalrat des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen fortgeführt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.