§ 3 BZRG
Inhalt des Registers
In das Register werden eingetragen
- 1.
- strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
- 4.
- gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
- 5.
- gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
- 6.
- nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
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