Inhaltsübersicht ChemBioLackAusbV 2009

Teil 1Gemeinsame Vorschriften
§  1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§  2Ausbildungsdauer
§  3Struktur der Berufsausbildung
Teil 2Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Chemielaborant/Chemielaborantin
§  4Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§  5Durchführung der Berufsausbildung
§  6Abschlussprüfung
§  7Teil 1 der Abschlussprüfung
§  8Teil 2 der Abschlussprüfung
§  9Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 10Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 3Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Biologielaborant/Biologielaborantin
§ 11Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 12Durchführung der Berufsausbildung
§ 13Abschlussprüfung
§ 14Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 15Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 16Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 4Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Lacklaborant/Lacklaborantin
§ 18Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 19Durchführung der Berufsausbildung
§ 20Abschlussprüfung
§ 21Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 22Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 23Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 5Schlussvorschriften
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Chemielaboranten und zur Chemielaborantin
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Biologielaboranten und zur Biologielaborantin
Anlage 3:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin

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