§ 4 DepV
Organisation und Personal
Der Deponiebetreiber hat die Organisation einer Deponie so auszugestalten, dass
- 1.
- jederzeit ausreichend Personal, das über die für ihre jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt, für die wahrzunehmenden Aufgaben vorhanden ist,
- 2.
- die für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen nach Anhang 5 Nummer 9 teilnehmen,
- 3.
- das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt,
- 4.
- die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt ist sowie
- 5.
- Unfälle vermieden und eventuelle Unfallfolgen begrenzt werden.
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