Anlage DestAusbV
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1981, 112 - 116)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||
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1 | Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | |||||
b) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen | ||||||||
c) | Vorschriften über den Umgang mit Destilliergeräten erläutern | ||||||||
d) | Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen beschreiben | ||||||||
e) | Ursachen für Alkoholexplosionen nennen | ||||||||
f) | Maßnahmen zur Verhinderung von Alkoholexplosionen erläutern | ||||||||
g) | Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in explosionsgefährdeten und feuchten Räumen, erläutern | ||||||||
h) | Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden | ||||||||
i) | Unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben | ||||||||
k) | Brandschutzeinrichtungen bedienen | ||||||||
l) | Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten | ||||||||
m) | Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern | ||||||||
n) | Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben | ||||||||
2 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 2) | a) | Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und Dämpfe beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen | ||||||
b) | Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen | ||||||||
3 | Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3) | a) | Reinigungs- und Pflegemittel auswählen | ||||||
b) | Reinigungsgeräte handhaben | ||||||||
c) | Maschinen sowie Produktions- und Lagergefäße pflegen | ||||||||
d) | Arbeitsplatz sauberhalten | ||||||||
4 | Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4) | a) | Begriffsbestimmungen für Spirituosen wiedergeben | ||||||
b) | wesentliche Vorschriften des Branntweinmonopolgesetzes einschließlich der Ausführungsbestimmungen erläutern | ||||||||
c) | Brennereien nach ihrer Betriebsweise, der Verarbeitung der Rohstoffe und Erfassung des Branntweins definieren | ||||||||
d) | wesentliche Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften nennen | ||||||||
e) | Bedeutung der Eichpflicht erklären | ||||||||
f) | produktbezogene Vorschriften in der Fertigpackungsverordnung erläutern | ||||||||
g) | produktbezogene Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen nennen | ||||||||
h) | produktbezogene Vorschriften des Weingesetzes sowie der Farbstoff- und Essenzen- Verordnung nennen | ||||||||
5 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 5) | a) | Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreiben | X | |||||
b) | die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen | X | |||||||
c) | Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern | X | |||||||
d) | betriebliche Energie- und Wasserversorgung beschreiben und die Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen begründen | X | |||||||
e) | Durchführung einer Inventur beschreiben | X | |||||||
f) | gebräuchliche Formen der Datensammlung und übliche Wege der Materialbeschaffung nennen | X | |||||||
g) | Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb hergestellten Erzeugnisse beschreiben | X | |||||||
h) | betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Berufsausbildung und den Tarifvertrag, erläutern | X | |||||||
i) | Sozialversicherungsträger nennen | X | |||||||
k) | Bedeutung der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern | X | |||||||
6 | Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6) | a) | mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen und Halbfabrikaten umgehen | X | |||||
b) | Pumpen und Mischgefäße vorbereiten und bedienen | X | |||||||
c) | technische Einrichtungen für die Mazeration, Digestion und Perkolation vorbereiten und bedienen | X | |||||||
d) | Einrichtungen für die Destillation vorbereiten und bedienen | X | |||||||
e) | Wasseraufbereitungsanlage überwachen | X | |||||||
f) | Aufguß- und Schichtenfilter vorbereiten und bedienen | X | |||||||
g) | Apparate für die Klärung von Halbfabrikaten und Spirituosen vorbereiten und bedienen | X | |||||||
h) | technische Einrichtungen für die Abfüllung, Verschließung, Ausstattung und Verpackung von Spirituosenflaschen in Betrieb nehmen | X | |||||||
i) | mit einfachen Werkzeugen umgehen | X | |||||||
k) | technische Einrichtungen und Werkzeuge warten | X | |||||||
7 | Kontrollieren der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen (§ 3 Nr. 7) | a) | nichtalkoholische Rohstoffe, insbesondere Früchte, Fruchtsäfte und Konzentrate, bestimmen | X | |||||
b) | Aussehen, Geruch und Geschmack der Fruchtsäfte prüfen | X | |||||||
c) | alkoholische Rohstoffe, insbesondere Sprit, Korn- und Weindestillate, Obstbranntweine und Rum, auf Geruchs-, Geschmacksund andere Fehler prüfen | X | |||||||
d) | Drogenart und -beschaffenheit feststellen | X | |||||||
e) | Halbfabrikate für die Spirituosenherstellung, insbesondere Essenzen, ätherische Öle und Sirupe, auswählen | X | |||||||
f) | Alkoholgewinnung aus Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst und Zuckerrohr am Beispiel beschreiben | X | |||||||
g) | Alkoholgehalt extrakt-freier Erzeugnisse nach Volumen- und Gewichtsprozenten bestimmen | X | |||||||
h) | Alkoholgehalt extrakthaltiger Erzeugnisse nach Volumenprozenten bestimmen | X | |||||||
i) | Extraktgehalt bestimmen | X | |||||||
k) | Gesamtsäure feststellen | X | |||||||
l) | Dichte bestimmen | X | |||||||
m) | Ausgiebigkeit von Rohstoffen und Halbfabrikaten prüfen | X | |||||||
n) | Voraussetzungen für eine sensorische Qualitätsprüfung feststellen | X | |||||||
o) | Aussehen, Geruch und Geschmack der Fertigerzeugnisse prüfen | X | |||||||
p) | Fertigerzeugnisse mit handelsüblichen Spirituosen vergleichen | X | |||||||
q) | Eignung des Betriebswassers für die Spirituosenherstellung feststellen | X | |||||||
8 | Herstellen von Halbfabrikaten (§ 3 Nr. 8) | a) | Alkoholmenge für die Herstellung von Halbfabrikaten berechnen | X | |||||
b) | Alkoholgehalt der Halbfabrikate bestimmen | X | |||||||
c) | Zuckerlösungen berechnen | X | |||||||
d) | Drogen und Früchte für die Verarbeitung vorbereiten | X | |||||||
e) | Rohstoffe, insbesondere Drogen und Früchte, mazerieren und perkolieren | X | |||||||
f) | Rohstoffe, insbesondere Drogen und Früchte, destillieren | X | |||||||
g) | Essenzen nach Rezeptur ausmischen | X | |||||||
h) | Zuckerlösungen herstellen | X | |||||||
i) | Rohstoffe und Halbfabrikate messen und wiegen | X | |||||||
9 | Herstellen von Spirituosen (§ 3 Nr. 9) | a) | Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten | X | |||||
b) | einfache Rezepturen zusammenstellen | X | |||||||
c) | Kontraktion in extraktfreien Spirituosen berechnen | X | |||||||
d) | Rohstoffe und Halbfabrikate nach Menge und Gewicht dosieren | X | |||||||
e) | extraktfreie Trinkbranntweine unter Verwendung von Zutaten in der richtigen Reihenfolge nach Anweisung herstellen | X | |||||||
f) | extrakthaltige Spirituosen und Liköre unter Verwendung von Zutaten in der richtigen Reihenfolge nach Anweisung herstellen | X | |||||||
g) | Aufstärkung und Herabsetzung des Alkoholgehalts berechnen | X | |||||||
10 | Lagern der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen (§ 3 Nr. 10) | a) | Inhalte von zylindrischen und rechteckigen Lagergefäßen berechnen | X | |||||
b) | Lagergefäße auswählen | X | |||||||
c) | Lagergefäße für die Füllung vorbereiten | X | |||||||
d) | Lagergefäße unter Berücksichtigung des Füllgutes füllen | X | |||||||
e) | Lagergefäße und Füllgut überwachen | X | |||||||
f) | Lagergefäße entleeren | X | |||||||
g) | Drogen, Früchte und Zucker lagern | X | |||||||
h) | Lagerbestände erfassen und Lagerschwund ermitteln | X | |||||||
11 | Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen (§ 3 Nr. 11) | a) | Trübungen feststellen und ihre Ursachen ermitteln | X | |||||
b) | Klärmittel auswählen | X | |||||||
c) | Halbfabrikate und Spirituosen klären | X | |||||||
d) | Filtermaterial und Filterschichten nach Art und Menge auswählen | X | |||||||
e) | Aufguß- und Schichtenfilter einsetzen | X | |||||||
f) | Alkohol aus Filtermaterial und -schichtenrückgewinnen | X | |||||||
12 | Abfüllen von Spirituosen (§ 3 Nr. 12) | a) | Ausstattungs- und Verpackungsmaterialien bereitstellen | X | |||||
b) | Flaschen und Emballagen reinigen | X | |||||||
c) | Flaschen füllen und verschließen | X | |||||||
d) | Abfüllung nach Menge, Spirituosensorte und Ausstattung der Flaschen überwachen | X | |||||||
e) | Füllmenge kontrollieren | X | |||||||
f) | Flaschen ausstatten und verpacken | X |
Fußnote(n):
Anlage lfd. Nr. 4 Buchst. h Kursivdruck: FarbstoffV aufgeh. durch § 17 Abs. 1 Nr. 1 V v. 20.12.1977 I 2711, EssenzenV aufgeh. durch Art. 24 Nr. 6 V v. 22.12.1981 I 1625
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