§ 13.03 DonauSchPVAnl 1993
Allgemeines
Als Schleusenbereich gilt
- 1.
- für die Schleuse Bad Abbach:die Schleuse sowie der obere und untere Schleusenvorhafen (km 2397,70 bis km 2396,60),
- 2.
- für die Schleuse Regensburg:die Strecke zwischen der Oberpfalzbrücke (km 2380,20) und der Regenmündung (km 2379,20),
- 3.
- für die Schleusen Geisling bis Jochenstein:die Strecke zwischen den Vorsignalanlagen (§ 13.07).
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