§ 13.10 DonauSchPVAnl 1993
Stilliegen an der Liegestelle Heining
- 1.
- An der Liegestelle Heining (km 2232,36 bis km 2232,62, rechtes Ufer) dürfen Fahrzeuge, die entzündbare flüssige Stoffe der Kategorien Kx bis K2 befördern, nur stilliegen, wenn sie auf Schleusung warten.
- 2.
- Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb müssen auch dann an Land festgemacht sein, wenn sie ankern; dies gilt nicht für Fahrzeuge, die zu einem Verband gehören.
- 3.
- Fahrzeuge müssen vom Ufer einen Abstand von mindestens 10 m halten.
- 4.
- Kleinfahrzeuge dürfen an der Liegestelle nicht stilliegen.
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