§ 13.13 DonauSchPVAnl 1993
Wenden
- 1.
- Von Stelzlhof (km 2229,30) bis zur Hafenmündung Racklau (km 2228,35) dürfen Wendemanöver zu Tal nur mit Erlaubnis der Schleusenbetriebsstelle Kachlet durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Fahrgastschiffe und Kleinfahrzeuge.
- 2.
- Tankfahrzeuge, ausgenommen Bunkerboote, und Verbände, in denen sich Tankfahrzeuge befinden, dürfen zwischen der Staustufe Kachlet und der Wendestelle Passau (km 2227,44 bis km 2227,05) nicht aufdrehen.
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